| Sicherheitsinformationen |
1. Eignung als Zugfahrrad
1) Aus der Betriebsanleitung des Fahrrades bzw. aus Rückfragen beim Hersteller sollte eindeutig
hervorgehen, dass das Fahrrad zum Ziehen eines un gebremsten Anhängers mit einer maximalen
Gesamtmasse von 40 kg geeignet ist.
2) Das Rad sollte einen stabilen Rahmen und Gepäckträger sowie solide Bremsen besitzen. Die
entsprechenden Bremsverzögerungswerte des Fahrrad herstellers sind zu beachten.
3) Man kann einen Shopper auch an einem Pedelec (max. 25 km/h) benutzen. Allerdings sollte man mit
angekuppeltem Shopper mit einem Pedelec generell nicht zu schnell fahren. Bei hohen
Geschwindigkeiten ist es viel schwieriger, die Kontrolle über Fahrrad und Anhänger zu behalten. Das
Risiko von Unfällen erhöht sich. Zulassungspflichtige Pedelecs und E-Bikes, die schneller als 25
km/h fahren, sind als Zugfahrzeug nicht zulässig. Ein Nutzungs verbot gilt auch für andere
motorisierte Fahrzeuge wie Mofas oder Mopeds. Zur korrekten Montage der Kupplung ggf. einen
Fachhändler aufsuchen.
4) Das Fahrrad bzw. der Gepäckträger müssen für die Kupplungsanbringung geeignet sein. Das
bedeutet, dass sichere und stabile Verbindungselemente für die entsprechende Kupplung vorhanden
sein müssen. Der Nutzer ist selbst für die sichere Verbindung verantwortlich. Bei Montage am
Gepäckträger muss die Gepäckträgerlast, die sich um die Stützlast der Kupplung reduziert,
mindestens 25 kg betragen. Im Zweifel bitte einen Fachmann fragen.
5) Für Unfälle oder Defekte aller Art, die durch nicht bestimmungsmäßige Verwendung entstehen,
lehnt der Hersteller jede Haftung ab.
2. Sicherheitshinweise zum Gebrauch des Anhängers
1) Laut StZVO ist die Gesamtlast von 40 kg bei ungebremsten Anhängern nicht zu überschreiten.
Anhängelast und Stützlast der Kupplung und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers sind zu
beachten
2) Wird ein Anhänger am Fahrrad befestigt, muss eine entsprechende, zugelassene
Beleuchtungseinrichtung vorhanden sein. Sollte durch die Kupplung oder den Anhänger das am Fahrrad
angebrachte Rücklicht verdeckt werden, so ist am Anhänger bzw. Fahrrad eine zugelassene
Beleuchtungseinrichtung anzubringen (Schlussleuchte oder Rückstrahler). Bei einer Gesamtbreite des
Anhängers von unter 60 cm genügt eine mittig angebrachte. Die Beleuchtungseinrichtung des
Anhängers kann auch mit Akku oder Batterie betrieben werden.
3) Mit dem Anhänger dürfen keine Personen oder Tiere transportiert werden
4) Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Verbindungselemente sowie die Reifen und
Reflektoren.
5) Nachträglich vorgenommene, technische Veränderungen durch den Benutzer sind nicht zulässig.
6) Beachten Sie, dass sich bei angekuppeltem Anhänger die Standsicherheit des abgestellten
Fahrrades verändert.
7) Die Kupplungen haben eine sogenannte Drehmomentstütze, die einem Umkippen des Anhängers effektiv
entgegenwirkt. Wenn das Fahrrad oder der Anhänger in angekuppeltem Zustand doch umkippen sollten,
kann es zu Schäden kommen. Die Kupplung ist ggf. von einem Fachmann zu überprüfen.
3. Sicherheitshinweise zum Fahren mit Anhänger
1) Bestmögliches Fahrverhalten wird erreicht, wenn der Anhänger möglichst flach hinter dem Fahrrad
angebracht wird. Der Kupplungskopf sollte eine maximale Höhe von 73 cm nicht überschreiten und der
Shopper nicht die Neigung von 50°. Die Kupplung und der Gepäckträger sollten möglichst tief
angebracht werden. Bei Montage der Kupplung am Gepäckträger ist darauf zu achten, dass der
Gepäckträger eher nach hinten als nach vorne geneigt ist. Hierdurch wird der Neigungswinkel
reduziert.
2) Beim Fahren mit einem Anhänger, besonders auf unebener Fahrbahn, bei Treppen oder in Kurven,
besteht eine erhöhte Unfall- und Kippgefahr. Nötigenfalls absteigen und schieben. Für Schäden und
Unfälle, die durch unvorsichtiges Fahrverhalten entstehen, lehnt der Hersteller jede Haftung ab.
3) Für ein gutes Fahrverhalten sollte die Beladung des Anhängers gleichmäßig erfolgen und der
Schwerpunkt möglichst niedrig sein. Der Fahrer ist für die Sicherheit der Ladung verantwortlich.
4) Werden Kurven zu eng gefahren, kann Unfall- oder Sturzgefahr bestehen, da ein Anhänger seitlich
versetzt zur Kurveninnenseite nachläuft.
5) Beim Fahren mit einem Anhänger ändert sich das Fahr- und Bremsverhalten wesentlich. Insbesondere
beim Anfahren, in Kurven, beim Befahren von Gefällstrecken und beim Bremsen ist auf das geänderte
Fahrverhalten zu achten!
6) Der Fahrer muss geistig und körperlich in der Lage sein, solche Gespanne zu führen.
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